07.09.2017 | E-Government
Zukünftig sollen Unternehmen Rechnungen an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung weit überwiegend elektronisch stellen können. So sieht es die E-Rechnungs-Verordnung des Bundes vor, die am 6.9.2017 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.
Rechnungen sollen künftig nicht mehr ausgedruckt, kuvertiert und frankiert, sondern über ein webbasiertes Rechnungsportal des Bundes in dem einheitlichen Format XRechnung digital hochgeladen und an den Empfänger gesendet werden können.
Die Verordnung tritt am 27. November 2018 für Bundesministerien und Verfassungsorgane in Kraft. Für alle übrigen Bundesstellen gelten die Regelungen ab dem 27. November 2019.
Dies teilte das Bundesministerium des Inneren (BMI) mit.
(BMI / STB Web)
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