30.05.2018 | Interview

Kanzleisoftware: "Für eine Plattform braucht es keine Satzungsänderung"

DKB

Von Alexandra Buba ** / Interview mit StB Alexander Hermelink *

Die Datev bleibt im Gespräch – dafür sorgt noch immer die geplante Satzungsänderung, die dazu dienen soll, eine Plattform für bislang noch nicht von einem Steuerberater betreute Privatmandanten aufzubauen. Derzeit sind die Vorstände auf Werbetour für ihr Vorhaben und versuchen zu erklären, was viele Mitglieder nicht verstehen – warum braucht es eine Satzungsänderung für eine Plattform? Einer, dem das auch nicht einleuchtet, ist Steuerberater Alexander Hermelink aus dem westfälischen Löhne.

STB Web:
Herr Hermelink, warum sehen Sie die von der Datev angestrebte Satzungsänderung kritisch?

Foto: StB Alexander Hermelink

Alexander Hermelink:
Ich empfand es im Februar als gute Nachricht, dass die Satzungsänderung gescheitert ist. Es fehlte mir ganz einfach der konkrete Fahrplan. Wer wird adressiert? Was kostet das? Was wird genau verkauft? Wer wird aufgrund welcher Faktoren empfohlen? Die Datev nimmt pauschal den Mitgliederbezug aus der Satzung heraus und kann dadurch nicht nur eine Plattform entwickeln, sondern auch ganz andere Dinge tun.

STB Web:
Sehen Sie diesen Fahrplan jetzt?

Alexander Hermelink:
Offen gestanden, nein. Es war im Februar verfrüht, die Satzungsänderung durchdrücken zu wollen, und es ist es auch jetzt noch. Um es aber ganz klar zu sagen: Grundsätzlich halte ich die Plattformstrategie für keine schlechte Idee, das Thema ist längst überfällig, da es die Steuerberater heute schon betrifft. Es gibt schließlich bereits etwa 150 Anbieter, die eine Art Onlineberatung durchführen. Aber für den Aufbau einer Plattform braucht es keine Satzungsänderung.

STB Web:
Wie könnte denn Ihrer Meinung nach eine Plattform aussehen, die zur jetzigen Satzung passt?

Alexander Hermelink:
Sie darf nicht am Mitglied vorbei agieren und muss ganz unmittelbar eine Verbindung des Ratsuchenden zu einem Steuerberater herstellen. Wie tief gehend diese sein muss, ist freilich die Frage. Vielleicht genügt ein Häkchen, das der Betreffende setzen muss, mittels dessen er angibt, bei welchem Steuerberater aus seinem Umkreis er im Zweifelsfall Beratung nachsuchen würde. Es genügt vielleicht, dass er sich, wenn er sich abends um 22 Uhr mit seiner Einkommensteuer beschäftigt, zunächst einmal nur technisch und unverbindlich an einen Berater bindet. Ein Vertrag muss an dieser Stelle nicht zustande kommen. Unerlässlich ist aber eine Zuordnung zu einem Mitglied.

Ein Punkt ist dabei auch noch ganz wichtig: Nach dem Gebot der Fairness müssen alle Mitglieder in gleicher Weise gelistet werden, die in einem vom Steuerpflichtigen definierten Radius liegen. Der Mandant soll seinen Berater frei wählen können und dies nicht nach Vorgaben der Datev tun.

STB Web:
Wenn alle mit regionalem Bezug angezeigt werden, ergibt das aber möglicherweise hohe Trefferzahlen in den großen Städten...

Alexander Hermelink:
Natürlich, zwischen 20 und 1.500 kann alles dabei sein. Das haben Sie auf anderen Plattformen aber ebenso und müssen dann eben nach ihren Kriterien weiter auswählen.

STB Web:
Was darf Ihrer Meinung nach auf einer Plattform keinesfalls passieren?

Alexander Hermelink:
Wesentlich ist für mich der Aspekt, sicherzustellen, dass die Datev keinesfalls Software an   Mandanten ohne das Mitglied verkaufen darf. Denn wenn ein Steuerpflichtiger auf der Plattform die hochwertigen Datevtools auch ohne Steuerberater nutzen kann, wird das vermutlich erstens nicht umsonst sein. Die Frage ist dann zweitens: Wer bekommt diese Gebühren? Höchstwahrscheinlich ja die Datev.

Dann frage ich mich aber, von welchem Geld die Plattform entwickelt wurde oder entwickelt werden soll – das sind Mittel aus der Mitgliederschaft. Den Genossenschaftsgedanken sehe ich hier nicht mehr, auch wenn die Gewinne teilweise ja mittelbar wieder an die Mitglieder zurückfließen. Viel eher besteht die Gefahr, dass die Datev an ihren Mitgliedern vorbei Lösungen verkauft, wovon diese nichts haben, sondern im Gegenteil, potenzielles Geschäft verlieren.

STB Web:
Wie kamen Sie zu Ihrem kritischen Standpunkt?

Alexander Hermelink:
Von Anfang an gab es ein großes Informationsdefizit bei dem Thema. Von der Plattform berichtete uns ein Außendienstmitarbeiter schon vor vielen Monaten, es käme etwas Neues, worauf wir uns freuen könnten, hieß es. Dass dazu eine Satzungsänderung notwendig sein würde, hat er damals nicht erwähnt.

Davon erfahren habe ich erstmals aus einer Rundmail in unserem Matrix-Zertifizierungsverband. Ein Kollege warf Fragen auf, was hier geplant sei und wie wir dies beurteilten. Daraufhin habe ich mich auf den Seiten der Datev durchgeklickt und informiert – das hat mich nicht wirklich überzeugt und tut es bis heute nicht.

* Alexander Hermelink ist Steuerberater in der interdisziplinären Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei Hambruch, Voss & Partner im nordrhein-westfälischen Löhne in der Nähe von Bielefeld und berät überwiegend Mandanten aus der ambulanten und stationären Pflege, mittelständische Unternehmen und Vereine.

Hintergrund:

Am 19. Februar 2018 hat die Datev eG eine außerordentliche Vertreterversammlung einberufen mit dem Ziel, die Satzung zu ändern. Dabei wurde die benötigte Dreiviertelmehrheit für eine Satzungsänderung knapp verfehlt. Die geplante Änderung sah vor, den Geschäftsbetrieb mit sonstigen Nicht-Mitgliedern der DATEV eG auch dort zuzulassen, wo er die originären Aufgaben der Mitglieder berührt. Die nächste Abstimmung darüber findet am 29.6.2018 bei der regulären Vertreterversammlung statt.

** Das Gespräch führte Alexandra Buba. Sie ist freie Journalistin und spezialisiert auf die Themen der Steuerberatungsbranche (www.medientext.com). Alexandra Buba schreibt regelmäßig für die STB Web-Redaktion.

 

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 30.05.2018, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.