15.06.2018 | Gesetzesänderung

Musterfeststellungsklage kommt

Der Bundestag hat ein Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage beschlossen - mit hohen Hürden.

Mit der Einführung der Musterfeststellungsklage sollen anerkannte Verbraucherverbände gegenüber einem Unternehmen zentrale Haftungsvoraussetzungen in einem einzigen Gerichtsverfahren verbindlich klären lassen können. Wenn mindestens zehn Verbraucherinnen und Verbraucher von demselben Fall betroffen sind, soll die Klage von einem besonders qualifizierten Verbraucherverband erhoben werden können und sodann auf Veranlassung des Gerichts in einem Klageregister öffentlich bekannt gemacht werden.

Dort müssen weitere Betroffene ihre Ansprüche gegenüber dem beklagten Unternehmen anmelden. Dadurch wird die Verjährung gehemmt, und das Urteil hat für die Angemeldeten anschließend Bindungswirkung. Durchsetzen müssen sie die eigenen Ansprüche nach Beendigung der Musterfeststellungsklage aber trotzdem noch in einem eigenen Verfahren.

Hohe Hürden

Nach Erhebung der Klage wird das Gerichtsverfahren auch nur dann durchgeführt, wenn sich binnen zwei Monaten mindestens 50 betroffene Verbraucher und Verbraucherinnen melden. Auch die Verbraucherverbände, die klagen wollen, müssen strenge Voraussetzungen erfüllen, um als "anerkannt" und "besonders qualifiziert" zu gelten.

Das Gesetz tritt am 1. November 2018 in Kraft.

(BMJV / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 15.06.2018, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.