08.03.2019 | Europäische Kommission

EU: Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeit und vereinfachte Regeln für Kleinemittenten

Otto-Schmidt-Verlag

Am 7. März 2019 haben das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten eine politische Einigung über neue Regeln für Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit nachhaltigen Anlagen und Nachhaltigkeitsrisiken erzielt.

Die neue Verordnung soll die Offenlegung von Informationen für Anleger stärken und verbessern. Kleine und mittlere Unternehmen können sich derweil einfacher über die Kapitalmärkte finanzieren, wenn sie Wertpapiere auf Handelsplätzen für Kleinemittenten (sog. „KMU-Wachstumsmärkten“) notieren und ausgeben.

Geregelt ist außerdem, wie Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater Umwelt-, Sozial- oder Governance-Risiken und -Chancen (ESG) als Teil ihrer Pflicht, im besten Interesse der Kunden zu handeln, in ihre Prozesse integrieren müssen. Darüber hinaus werden einheitliche Regeln festgelegt, wie diese Finanzmarktteilnehmer die Anleger über ihre Einhaltung der Integration von ESG-Risiken und -Chancen informieren sollen.

(EU-Kommission / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 08.03.2019, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.