04.06.2019 | Arbeit und Soziales

Ausbildungsgeld: Werkstätten für Menschen mit Behinderungen befürchten wirtschaftliche Nachteile

DKB

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen befürchten wirtschaftliche Nachteile durch die geplante Anhebung des Ausbildungsgeldes. Das wurde während einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Bundestag am 3. Juni deutlich.

In der Anhörung betonten Vertreter der Werkstätten für behinderte Menschen, dass es prinzipiell ein gutes Zeichen der Wertschätzung sei, das Ausbildungsgeld zu erhöhen. Jedoch überfordere selbst eine stufenweise Erhöhung des Ausbildungsgeldes von derzeit 80 Euro auf 117 Euro ab 1. August viele Werkstätten finanziell. Erhöhungen dieser Dimension seien am Markt nicht durchsetzbar, die Produkte der Werkstätten würden für viele Abnehmer zu teuer. Eine Stufenlösung sei zwar besser, aber nicht optimal. Das Entlohnungssystem der Werkstätten sollte vielmehr insgesamt neu organisiert werden. Vorgeschlagen wurde eine einheitliche Entlohnung, anstatt wie bisher das Entgelt in Leistungen unterschiedlicher Träger zu stückeln.

Positiv im Hinblick auf die Fachkräftesicherung bewerteten sowohl der Deutsche Gewerkschaftsbund als auch die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände die geplanten Erhöhungen der Ausbildungsentgelte.

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 04.06.2019, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

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