26.09.2019 | STAX 2018

Gewinn in Einzelkanzleien sinkt um 8,5 Prozent

Teletax

Von Alexandra Buba

Die Bundessteuerberaterkammer hat die Ergebnisse ihrer jüngsten STAX-Befragung veröffentlicht. Einer der besorgniserregenden Befunde: Während der Umsatz der Einzelkanzleien im Vergleich zu den vergangenen Befragungen leicht angestiegen ist, sank der Überschuss.

(Foto: © iStock.com/NicoElNino)

Die Bundessteuerberaterkammer beginnt ihre Pressemitteilung zur Veröffentlichung der STAX-Ergebnisse so: "Dem Berufsstand der Steuerberater geht es weiterhin gut und er blickt optimistisch in die Zukunft." Ein detaillierter Blick allerdings in die gerade veröffentlichte Umfrage, die zum dritten Mal durchgeführt wurde und die Antworten von gut 4.000 Teilnehmenden auswertete, offenbart ein differenziertes Bild: Denn es gibt keineswegs nur Gewinner.

Im Jahr 2017 hatte die durchschnittliche Einzelkanzlei einen Umsatz von 332.000 Euro zu verzeichnen, im Jahr 2012 hatten die Kanzleien 304.000 und im Jahr 2015 rund 329.000 Euro vermeldet. Dies zeigt bereits, dass sich das Wachstum der Einzelkämpfer erheblich abschwächt. Allerdings verbuchten auch die befragten Sozietäten und Steuerberatungsgesellschaften eine geringere Wachstumsrate: Während die Umsätze innerhalb der Drei-Jahresspanne zwischen den Vorläuferumfragen noch um fast 40 Prozent wuchsen, waren dies zuletzt nur noch 1,5 Prozent gewesen. Daran lässt sich deutlich ablesen, dass der Konzentrationsprozess auf den Markt für den Moment ins Stocken geraten ist, größere Kanzleien deutlich weniger Akquiseaktivitäten entfaltet haben dürften als zuvor, da die 40 Prozent Wachstum in drei Jahren schwerlich organisch darstellbar sind.

Spannender als die Wachstumsraten im Hinblick auf den Kanzleiumsatz ist die Entwicklung der Überschüsse: So verblieb der durchschnittlichen Einzelkanzlei zuletzt ein Überschuss von 107.000 Euro; drei Jahre zuvor hatte dieser Wert noch bei 117.000 Euro gelegen; im Jahr 2012 waren es 100.000 Euro gewesen.

Prozentual lässt sich daher – rein rechnerisch und durchschnittlich – ein Gewinnrückgang von 8,5 Prozent binnen drei Jahren verzeichnen. Umgerechnet auf die Kanzleirendite bedeutet dies einen Rückgang von 35,6 auf 32,2 Prozent. Bei den Sozietäten zeigt sich das gegenteilige Bild: Ihre Rendite stieg geringfügig von 20,8 auf 21,1 Prozent.

Auch strukturelle Unterschiede

Bei der Beantwortung der Frage, woher diese unterschiedlichen Entwicklungstrends resultieren, hilft ein Blick auf die Herkunft der Umsätze. So erwirtschaftenden die Einzelkanzleien nach wie vor den Löwenanteil ihrer Erlöse mit den klassischen Geschäftsfeldern; vereinbare Tätigkeiten trugen lediglich 6,6 Prozent zum Umsatz bei.

In den Sozietäten wird etwas mehr neben den tradierten Feldern beraten: Hier liegt der Anteil der Umsätze aus vereinbaren Tätigkeiten inzwischen bei 10,5 Prozent. Gesteigert haben indes beide Kanzleiformen den Anteil aus vereinbaren Tätigkeiten seit 2012 – einmal ausgehend von 2,3 Prozent (Einzelkanzleien) und dann von 4,4 Prozent (Sozietäten).

Die Umfrage beschäftigt sich außerdem mit ausgewählten Merkmalen und ihren Auswirkungen auf die Umsatzrentabilität: So schlägt sich etwa sowohl das Alter der Kanzlei als solcher als auch das Alter der Inhaberinnen und Inhaber eher negativ auf die Rendite nieder, während ein eigener Internetauftritt oder Auftritte in den sozialen Medien eher als positive Faktoren mit der Umsatzrentabilität korrelieren.

Bedeutung der Buchführung nimmt nur langsam ab

Neben diesen eher weichen Kriterien gilt: Wesentliche Umsatzbringer sind sowohl in den Einzelkanzleien als auch in den Sozietäten nach wie vor Einkommensteuererklärungen und Buchführung: Zusammen machen sie über die Hälfte des Umsatzes aus (54,3 Prozent in Einzelkanzleien) und (56,4 in Sozietäten und Steuerberatungsgesellschaften).

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass Einzelkanzleien den Anteil der Buchführung am Gesamtumsatz zuletzt reduziert haben – ein Faktum, dass die Digitalisierung so auch erwarten ließe. Ihr Beitrag sank von 28,0 Prozent in 2012 auf 25,9 Prozent in 2018. In den Sozietäten und Gesellschaften zeigt sich ein anderes Bild: Hier stieg der Anteil von 19,9 auf 25,2 Prozent. Auch dies ist wieder ein Hinweis darauf, dass das starke Wachstum zwischen 2012 und 2015 nicht organisch begründet, sondern dem Zukauf kleinerer Einheiten geschuldet war.

Insgesamt aber lässt sich konstatieren, dass die digitalen Möglichkeiten zu Fibu und Erklärung bislang offenbar keine Umsatzeinbußen in den Kanzleien zur Folge hatten, Mandanten augenscheinlich immer noch bereitwillig dieselben Honorare für stärker automatisierte Tätigkeiten bezahlen.

Nicht einmal ein Viertel der Mandanten liefert digitale Belege

Dass Digitalisierung gerade für die Einzelkanzleien auch ein finanzieller Kraftakt ist, geben die Kanzleien selbst als Hemmnis für die Transformation an. Immer wieder überraschend ist in diesem Zusammenhang allerdings, wie gering der Anteil der Mandanten ist, die tatsächlich digitale Belege mit den Kanzleien austauschen.

In der jüngsten Umfrage lag dieser Anteil in den Einzelkanzleien gerade einmal bei 15 Prozent, während er in Sozietäten immerhin 21,4 Prozent betrug. Das heißt umgekehrt aber auch: Mehr als drei Viertel aller Mandanten arbeiten nach wie vor klassisch via Papierdokument mit ihrem Steuerberater zusammen.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass immerhin ein Sechstel der Einzelkanzleien keine besonderen Chancen für die eigene Kanzlei durch die Digitalisierung ausmachen kann. Von den Sozietäten glauben dies nur 4,6 Prozent. Knapp zwei Drittel der Einzelkanzleien glauben ungeachtet der eigenen Praxis allerdings daran, dass der technologische Fortschritt zu einem effizienteren Datenaustausch führen wird.

Teilzeitunfreundliche Sozietäten

Während die Sozietäten bei all diesen Aspekten immer etwas besser abschneiden als die Einzelkanzleien, offenbart sich beim Thema Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ein Defizit: Tatsächlich ist die Teilzeitquote in den Einzelkanzleien in allen Qualifikationsstufen und Berufsbildern signifikant höher als bei den Sozietäten; bei den Steuerberateranwärterinnen und Anwärtern und Auszubildenden gar doppelt so hoch, wenngleich die Werte hier absolut gesehen am niedrigsten sind. Bei Steuerfachangestellten liegt die Teilzeitquote in Einzelkanzleien bei 42 und in Sozietäten bei 31 Prozent. Die Fachassistentinnen und -assistenten für Lohn und Gehalt arbeiten in der Einzelkanzlei zu 41 Prozent in Teilzeit, in den Sozietäten aber lediglich zu 23 Prozent.

Auch Führen in Teilzeit klappt offenbar in der Einzelkanzlei besser als in der Sozietät. Denn 24,1 Prozent der Steuerberaterinnen und Steuerberater in Einzelkanzleien sind in Teilzeit tätig, während dies in Sozietäten nur 16,9 Prozent der Berufsträgerinnen und Berufsträger sind.

* Autorin:

Alexandra BubaAlexandra Buba ist freie Journalistin und spezialisiert auf die Themen der Steuerberatungsbranche (www.medientext.com). Sie schreibt regelmäßig für die STB Web-Redaktion.

 

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 26.09.2019, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.