13.12.2019 | Bundesrat

Gesetzentwurf zur Änderung der Finanzgerichtsordnung

Teletax

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Finanzgerichtsordnung (FGOÄndG) vorgelegt. Ergänzt werden soll eine Regelung, die es erlaubt, RichterInnen anderer Gerichtsbarkeiten sowie RechtslehrerInnen an Universitäten zu RichterInnen im Nebenamt zu ernennen.

Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass nach derzeitiger Rechtslage bei den Finanzgerichten keine Richterinnen und Richter auf Zeit (im Nebenamt) beschäftigt werden können, da dies einer besonderen gesetzlichen Ermächtigung bedürfe. Zwar könnten auch nach aktueller Rechtslage Richterinnen und Richter anderer Gerichtsbarkeiten und Universitätsprofessorinnen und -professoren als Richterinnen und Richter in finanzgerichtlichen Prozessen eingesetzt werden. Hierfür müssten die betreffenden Personen allerdings zu Richterinnen und Richtern auf Lebenszeit ernannt werden. Diese Möglichkeit erweise sich bei schwankendem Geschäftsanfall als unflexibel. Demgegenüber könnte die Bestellung einer Richterin oder eines Richters auf Zeit bei rückläufigen Fallzahlen ausgesetzt werden.

Hierüber informierte der Pressedienst des Deutschen Bundestags (hib).

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 13.12.2019, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.