17.01.2020 |

Klagewelle aufgrund Gesetzesänderung

DKB

Das Sozialgericht Dresden leidet derzeit unter einer deutlichen Zunahme der Klageeingänge. Dabei handelt es sich um Streitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen über die Vergütung von stationären Aufenthalten der bei den Krankenkassen gesetzlich versicherten Patienten.

Hintergrund dieser neuen "Klagewelle", bei der nach Angaben des Sozialgerichts Dresden allein im Dezember 2019 insgesamt 1.700 Abrechnungsstreitigkeiten eingegangen seien, die weitere ca. 4.700 Klagen enthalten dürften, ist offenbar eine Gesetzesänderung zum 1.1.2020: Das MDK-Reformgesetz sieht vor, dass vor der Klageerhebung die Rechtmäßigkeit der Abrechnung einzelfallbezogen zwischen Krankenkasse und Krankenhaus erörtert werden muss. Es sei zu vermuten, so das Sozialgericht, dass die vielen Klagen nun im Dezember 2019 noch erhoben worden seien, um diese Erörterung nicht durchführen zu müssen.

Das Sozialgericht Dresden hatte zudem bereits im November 2018 eine Klagewelle bei den Krankenhausabrechnungsstreitigkeiten erlebt, die ebenfalls auf eine Gesetzesänderung, allerdings im Bereich der Verjährung von Ansprüchen zurückging.

Darunter leide auch die Bearbeitung anderer Fälle im Krankenversicherungsrecht, etwa die Klagen von kranken Menschen gegen die Krankenkasse auf Bewilligung von Leistungen wie Rehabilitationskuren, Hilfsmittel oder Krankengeld. Das zuständige Justizministerium will sich nun mit der schwierigen Situation befassen, die auch die Sozialgerichte in Chemnitz und Leipzig ähnlich getroffen hat.

(SG Dresden / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 17.01.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.