03.03.2020 | Regelungsvorschlag

Mehr Rechtssicherheit für Influencerinnen und Influencer angestrebt

Otto-Schmidt-Verlag

Nach einem Regelungsvorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sollen künftig Äußerungen auf sozialen Medien zu Produkten nicht als Werbung gekennzeichnet werden müssen, wenn sie ohne Gegenleistung erfolgen und vorrangig der Information und Meinungsbildung dienen.

Der Regelungsvorschlag wurde an Ressorts und Verbände versendet und kann auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hier abgerufen werden. Stellungnahmen dazu können bis 13. März 2020 abgegeben werden. 

Die Empfehlungen von Influencern genießen bei ihren Followern hohes Vertrauen. Die Frage, wann Influencer ihre Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen, hat deshalb in der jüngeren Zeit große Aufmerksamkeit gefunden. Dazu beigetragen haben nicht zuletzt mehrere voneinander abweichende Gerichtsentscheidungen, die in Presse und Fachöffentlichkeit kontrovers diskutiert wurden.

(BMJV / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 03.03.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.