26.03.2020 | Wettbewerb

Wettbewerbszentrale warnt vor unlauterer Werbung mit der Corona-Krise

Die Wettbewerbszentrale warnt vor Anbietern, die rechtswidrig mit Bezug auf die Corona-Krise werben; in einigen Fällen habe sie bereits einschreiten müssen. Insbesondere für irreführende Erfolgsversprechen und Werbung mit der Angst der Konsumenten gelten Verbote.

Wie die Wettbewerbszentrale aktuell mitteilte, verfolgt sie seit Mitte März Rechtsverstöße mit besonderem Augenmaß, um etwaige Existenzerhaltungsmaßnahmen zahlreicher mittelständischer Betriebe nicht zu erschweren. Bei schwerwiegenden Rechtsverstößen erfolgten aber förmliche Abmahnungen. Dies geschehe insbesondere bei Unternehmen, die die Corona-Krise, ihre Auswirkungen und die Angst und Unsicherheit in der Bevölkerung mit unlauteren Mitteln zu Absatzzwecken auszunutzen versuchen.

Abmahnung bei schwerwiegenden Rechtsverstößen

Mit vollmundigen Aussagen wie „Corona-Infektion: Wie wir uns mit Vitalpilzen schützen können!“, „Lutschpastillen gegen Viren“ und von Heilpraktikern angebotene „Bewährte praktische Tipps und Mittel gegen Viren, die auch funktionieren“ würden die Verbraucher bewusst irregeführt und ihre Verunsicherung unlauter ausgenutzt.

Ein Unternehmen hatte in ganzseitigen Zeitungsanzeigen mit dem Bild einer Frau mit Atemschutzmaske für sein Vitamin-C angereichertes Lebensmittel und der Aussage: „SCHÜTZEN SIE IHREN KÖRPER. JETZT!“ und dem weiteren Hinweis „Vor multi-resistenten Bakterien und internationalen Viren schützt Sie ein optimales Immunsystem* - 365 Tage im Jahr“ geworben.

Krankheitsbezogene Aussagen zu Lebensmitteln verboten

Krankheitsbezogene Aussagen sind in der Werbung für Lebensmittel jedoch verboten. Ihnen dürfen keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zugeschrieben oder der Eindruck dieser Eigenschaften erzeugt werden. Hierauf hatte auch Ernährungsministerin Julia Klöckner vor einigen Tagen hingewiesen.

(Wettbewerbszentrale / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 26.03.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.