24.06.2020 | Bundesgerichtshof

WhatsApp, Like-Button & Co: Datensammeln von Facebook ist missbräuchlich

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In einer Eilentscheidung bestätigt der Bundesgerichtshof (BGH) vorläufig den Vorwurf der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook beim Datensammeln.

Facebook sammelt nicht nur Nutzerdaten auf der eigenen Plattform und wertet diese aus, sondern darüber hinaus auch über weitere Dienste, wie Instagramm und WhatsApp, sowie vielfältig und umfangreich durch verschiedene Social-Plugins, etwa den bekannten Like-Button, über andere Websites. Die Daten werden von Facebook zusammengeführt, um seinen Nutzern personalisierte Inhalte, Dienste und Werbung zu präsentieren.

Das Bundeskartellamt erachtet in den hiermit verbundenen Nutzungsbedingungen, die eine Zustimmung des Nutzers zu dieser Vorgehensweise verlangen, einen Wettbewerbsverstoß; Facebook missbrauche seine marktbeherrschende Stellung. Daher hat die Behörde Facebook untersagt, solche Daten ohne weitere Einwilligung der privaten Nutzer zu verarbeiten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden, dass dieses Verbot vom Bundeskartellamt durchgesetzt werden darf (Beschluss vom 23. Juni 2020, Az. KVR 69/19) so.

Die Nutzungsbedingungen würden privaten Facebook-Nutzern keine Wahlmöglichkeit lassen, ob sie das Netzwerk mit einer intensiveren Personalisierung verwenden wollen, die mit einem potenziell unbeschränkten Zugriff auf Charakteristika auch ihrer "Off-Facebook"-Internetnutzung verbunden ist, oder ob sie sich nur mit einer Personalisierung einverstanden erklären wollen, die auf den Daten beruht, die sie auf facebook.com selbst preisgeben.

Die so ausgestalteten Nutzungsbedingungen seien auch geeignet, den Wettbewerb zu behindern.

(BGH / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 24.06.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.