18.09.2020 | Bundeskabinett

Verbesserungen beim Elterngeld beschlossen

Teletax

Das Bundeskabinett hat am 16. September 2020 einen Gesetzentwurf mit Verbesserungen im Elterngeld beschlossen, darunter mehr Teilzeitmöglichkeiten, ein Frühchenmonat und Anpassungen bei den Einkommensgrenzen.

Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden – also volle vier Arbeitstage – angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden (bisher: 25 bis 30) bezogen werden und wird an weiteren Stellen flexibler gestaltet.

Beispiel: Die Eltern möchten beide parallel Teilzeit arbeiten und den Partnerschaftsbonus beantragen. Dafür bekommen sie für die Dauer von bis zu 4 Monaten zwischen 150 und 900 Euro im Monat zusätzlich zu ihrem Gehalt und zum Kindergeld.

Frühchenmonat

Wird das Kind 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren, erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Diesen zusätzlichen Basiselterngeld-Monat können die Eltern auch in ElterngeldPlus umwandeln. Dann erhalten sie sogar zwei zusätzliche Monate Elternzeit.

Einkommensgrenzen

Künftig sollen nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

(BMFSFJ / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 18.09.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.