29.10.2020 | Interdisziplinäre Kooperationen

Problemfall bAV: Das bringt die Einbindung von Consultants

Gastbeitrag von Paul Daxenbichler *

In der aktuellen wirtschaftlichen Lage ist der Blick auf betriebliche Versorgungen umso wichtiger, als es darum geht, das Eigenkapital zu stärken. Vielfältige Problemfälle im Zusammenhang mit betrieblichen Versorgungswerken und deren fünf Durchführungswegen erfordern eine integrierte Zusammenarbeit von Spezialisten. Wie Steuerberater*innen diese angehen können.

Mit einer gemeinsamen Strategie können tragfähige, liquiditätsschonende und vor allem rechtssichere Lösungen erzielt werden. (Foto: © iStock.com/scyther5)

Das von Markus H.'s Vater vor Jahrzehnten aufgebaute Reisebusunternehmen sollte ursprünglich Ende 2019 nicht zuletzt wegen des immer stärker werdenden Konkurrenzdrucks liquidiert werden. Schon seit längerem wies ihn seine Steuerberaterin auf die erheblichen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen für sich und seinen Vater in der Bilanz hin, die, vor allem in der Handelsbilanz, zum stetig wachsenden Problem werden. Dann kam auch noch Corona: Die letzten verbliebenen Fahrten mussten eingestellt werden. Jetzt droht die Insolvenz der Firma und im Extremfall der Verlust der Altersversorgung und die Vernichtung erheblicher Vermögenswerte.

Probleme bei Liquidation

Markus H. wusste, dass es spätestens jetzt Zeit für eine fundierte Beratung war. Deshalb holte er sich neben seiner Steuerberaterin einen auf betriebliche Versorgung spezialisierten Unternehmensberater ins Boot. Seit Mitte 2020 arbeiten nun alle Beteiligten – Unternehmer, Steuerberaterin und Consultant – an einer tragfähigen, liquiditätsschonenden und vor allem rechtssicheren Lösung zur Auslagerung dieser Verpflichtung und somit einer kaufmännisch vernünftigen Möglichkeit zur Schließung der Firma und dem Erhalt des größten Teils der Altersversorgung des Unternehmers und seines Vaters.

Dieses Beispiel steht stellvertretend für nur einen der vielfältigen Problemfälle im Zusammenhang mit betrieblichen Versorgungswerken und deren fünf Durchführungswegen, die sich im Laufe der Zeit teilweise zu existenzbedrohenden Monstern entwickeln können.

Zinsschmelze und Demografie

Foto: Paul Daxenbichler

Gerade bei KMU ist zu beobachten, dass vorhandene Versorgungswerke fast immer auf versicherungsförmigen Produkten basieren. Diese haben aber aufgrund der finanz- und fiskalpolitischen Rahmenbedingungen der letzten Dekade immer mehr Schwierigkeiten, vereinbarte Ablaufleistungen zu erbringen – Stichwort Zinsschmelze. Zusätzlich wird die Thematik von veränderten statistischen Werten wie geänderten Sterbetafeln negativ beeinflusst. Häufig gibt es bei Belegschaften über die Jahre einen bunten Blumenstrauß von verschiedenen Gesellschaften, die Mitarbeiter mitbringen – ein erhöhtes Haftungsrisiko für den Arbeitgeber, da er in die Position des Versicherungsnehmers tritt.

Da ein einmal implementiertes betriebliches Versorgungswerk kein statisches Gebilde ist, bedarf es in einem dynamischen Prozess über die Jahre einer ständigen Begleitung – mit regelmäßiger Evaluierung und gegebenenfalls Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen.

BetrAVG, SGB, Arbeitsrecht und BGB sind berührt

Eine objektive und umfassende einschlägige Beratung – egal ob bei Einrichtung oder Sanierung – berührt immer zumindest die Rechtsbereiche BetrAVG, SGB, Arbeitsrecht oder BGB, die nicht von Steuerberater*innen abgedeckt werden können. Darüber hinaus ist zu beobachten, dass es fast wöchentlich zu neuen Urteilen und wachsender Rechtsprechung kommt.

Vor diesem Hintergrund kann es nützlich sein, sich der Expertise eines Consultants zu bedienen, der entweder mit seiner eigenen fachlichen Qualifikation, oder unterstützt durch geeignete Spezialisten, insbesondere amtlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Sicherheit in den Beratungsprozess bringt.

Komplexere Produkte müssen passgenau sein

Auch die Auswahl des geeigneten Produkts ist vielschichtiger als vielfach angenommen, da es zur individuellen Person, aber auch zu dem jeweils ausgewählten Durchführungsweg passen muss. Im Hinblick auf die Leistung ist dies nämlich keinesfalls ein untergeordneter Aspekt: So liegen die Leistungsunterschiede ja nach Modell bei einschlägigen Produkten bei bis zu hundert Prozent.

Dies zu beurteilen ist indes nicht die Kernkompetenz von Steuerberater*innen, die zwar ihrerseits durch die teilweise jahrzehntelangen Mandantenbindungen die Ausgangslage genauer als alle anderen kennen. Sie sollten insbesondere folgende Infos aufbereiten und beisteuern: Versorgungswerke – falls vorhanden, Direktzusagen mit allen Nachträgen, versicherungsmathematische Gutachten, Gesellschafterbeschlüsse, vorhandene Direktversicherungen, Unterstützungskassen der Mitarbeiter oder Ähnliches.

Produktauswahl den Spezialisten übernehmen lassen

Bei der Produktauswahl sind sie hingegen oft auf Second-hand-Informationen von Anbietern angewiesen. Diese sind oftmals vertriebsgetrieben und nicht objektiv geeignet. Hier ist die Einschätzung eines spezialisierten Consultants deutlich gewinnbringender für den Mandanten. Denn ein vollumfänglicher Überblick, sowohl bei der Wahl des Durchführungswegs, bis hin zu CTA-Modellen, als auch über das Sortiment aller Marktteilnehmer – in Breite und Tiefe – ist entscheidend für den Erfolg einer Beratung.

So können die Unternehmensberater*innen etwa anhand von nur wenigen Daten – Pensionszusagen im Text inklusive aller Nachträge und die aktuellen versicherungsmathematischen Gutachten – den Status Quo und die zukünftige Entwicklung von Pensionsrückstellungen sehr genau abschätzen.

Kooperation signalisiert Mehrwert

Durch die Einbindung von Unternehmensberater*innen erweitern Steuerexperten zudem ganz generell ihr Beratungsportfolio, indem sie zusätzliche Kompetenzen auf einem bisher für sie fremdem Geläuf für die Kanzlei demonstrieren. Hinzu kommt, dass Consultants mit ihrem Spezialwissen für Rechtssicherheit bei der Mandantschaft sorgen und – bei voller Haftungsübernahme ihrer Maßnahmen – zur „Enthaftung“ der Steuerberater*innen beitragen.

In der Vereinbarung der Zusammenarbeit sollte daher ein Passus enthalten sein, der lösungsorientiert ausgerichtet ist. Denn was nützt es dem Unternehmer oder der Steuerberaterin, wenn zwar auf die Missstände der betrieblichen Versorgung hingewiesen wird, sie aber bei der Realisierung von Lösungen doch wieder auf Produktanbieter angewiesen sind?

Die Aufgabe der Berater*innen liegt insbesondere darin, ihre Einschätzung der tieferen Informationen zum Unternehmen in den Beratungsprozess zu tragen. So erleichtern Hinweise zur Planung etwa eines Verkaufs, der Übergabe an Nachfolger oder der Schließung zu einem bestimmten Zeitpunkt die Strategiefindung. Bei der Anbahnung einer Kooperation sollten Steuerberater*innen darauf achten, dass der Consultant auf Erfolgsbasis arbeitet.

Verpflichtungen unkompliziert aus Bilanzen entfernen

In der aktuellen wirtschaftlichen Lage ist der Blick auf betriebliche Versorgungen umso wichtiger, als es darum geht, das Eigenkapital zu stärken. Consultants helfen dabei, Verpflichtungen unkompliziert und rechtssicher aus Bilanzen zu entfernen, erstellen ein maßgeschneidertes Konzept und bringen dafür alle erforderlichen Komponenten mit. Mitunter hilft ein Wechsel des Durchführungswegs, um deutlich bessere Rahmenbedingungen herzustellen.

Steuerberater*innen bietet die Kooperation die Chance der Erbringung einer zusätzlichen Dienstleistung für die Mandanten, die umso höher einzuschätzen sind, da sie vom bloßen Dienstleister damit aktuell zum Problemlöser werden.

* Über den Autor:

Paul Daxenbichler Paul Daxenbichler ist geschäftsführender Gesellschafter der Daxenbichler GmbH, Betriebswirt (VWA) und gemeinsam mit der KONBAV GmbH seit 15 Jahren in der Beratung von Unternehmen in der baV tätig. Kontakt: daxenbichler@konbav.de

 

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 29.10.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.