10.11.2020 | Gesetzesänderung

Beratungsgesellschaften werden Träger der Berufspflichten

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften veröffentlicht.

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Der Entwurf sieht eine umfassende Neuregelung des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften vor, um die interprofessionelle Zusammenarbeit durch Einheitlichkeit zu erleichtern. Die Berufsausübungsgesellschaft wird zur zentralen Organisationsform rechtsanwaltlichen, patentanwaltlichen und steuerberatenden Handelns.

Der Entwurf beinhaltet insbesondere die folgenden Regelungen:

  • Gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit: Zukünftig sollen für die Berufsausübungsgesellschaften alle Europäischen Gesellschaften, Gesellschaften nach deutschem Recht und Gesellschaften in einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zulässigen Rechtsform zur Verfügung stehen.
  • Berufsausübungsgesellschaften werden Träger von Berufspflichten: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Berufsausübungsgesellschaften selbst Träger von Berufspflichten werden.
  • Zulassungspflicht: Grundsätzlich sollen alle Berufsausübungsgesellschaften zukünftig zulassungspflichtig sein und Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwaltskammer beziehungsweise der Steuerberaterkammern werden.
  • Einheitliche Anforderungen an Gesellschafter- und Kapitalstruktur: Die bisherigen Mehrheitserfordernisse entfallen. Die Absicherung der Einhaltung der Berufspflichten erfolgt künftig dadurch, dass die Berufsausübungsgesellschaft ihnen unmittelbar unterliegt.
  • Erleichterung der interprofessionellen Zusammenarbeit: Die Möglichkeit der interprofessionellen Zusammenarbeit soll ausgeweitet werden. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte soll beispielsweise zukünftig die Möglichkeit bestehen mit einem Architekten oder einer Architektin zusammenzuarbeiten, wenn sie im Bereich des Baurechts beraten.

(BMJV / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 10.11.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.