25.11.2020 | OLG Braunschweig

Pflicht zur Erbenermittlung erfüllt

Mögliche Erben zu ermitteln obliegt dem Nachlassgericht. Über einen Fall, in dem sich ein erbberechtigter Verwandter erst meldete, nachdem das Land als Erbe bestimmt worden war, hatte das Oberlandesgericht Braunschweig zu entscheiden.

Otto-Schmidt-Verlag

Zunächst war kein Erbe in Sicht, also erbte das Land Niedersachsen ein Grundstück und verkaufte dieses. Als sich später doch ein Erbe fand – ein Sohn des Erblassers aus erster Ehe – klagte dieser auf Schadensersatz in Höhe von 120.000 Euro. Das Nachlassgericht habe keine ausreichenden Ermittlungen angestellt und das eigentlich ihm zustehende Grundstück zu günstig verkauft.

Mit Beschluss vom 28.08.2020 (Az. 11 U 65/19) machte das OLG Braunschweig seine Hoffnungen zunichte: Das Nachlassgericht habe ausreichend nach möglichen Erben gesucht. Außerdem habe der Erblasser selbst in einem gemeinsamen Testament mit seiner zweiten Ehefrau erklärt, dass er außer einer bereits vorverstorbenen Tochter keine Kinder habe.

(OLG Braunschweig / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 25.11.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.