26.11.2020 | Corona-Pandemie

Leichterer Zugang zur Freistellung vom Rundfunkbeitrag für Unternehmen

ARD, ZDF und Deutschlandradio haben sich auf weitere Entlastungen für besonders von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen ver­ständigt. Dazu weiten sie die Möglichkeit für Unternehmen aus, sich von der Rundfunkbeitragspflicht freistellen zu lassen. Anlass ist der coronabedingte Teil-Lockdown in den Monaten November und Dezember.

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(Foto: © ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice/Ulrich Schepp)

Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls können eine Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen, wenn eine Betriebsstätte aufgrund einer behördlichen Anordnung für insgesamt mindestens drei Monate geschlossen war.

Der Schließungszeitraum muss – anders als bislang – nicht mehr aus drei zusammenhängenden vollen Kalendermonaten bestehen. Zur Ermittlung des Freistellungszeitraums können Unternehmen sämtliche Tage, an denen eine Betriebsstätte coronabedingt geschlossen war, zusammenrechnen.

Weitergehende Informationen sowie das entsprechende Antragsformular stellt der Beitragsservice auf seiner Website zur Verfügung.

(ARD ZDF Deutschlandradio / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 26.11.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.