Essenslieferungen, Fahrdienste, Haushaltsdienstleistungen oder Textarbeit sind Arbeits- und Dienstleistungen, die immer häufiger über digitale Plattformen geordert werden. Dementsprechend nimmt die Zahl der Plattformtätigen in Deutschland nimmt zu, nicht zuletzt verstärkt durch die Corona-Pandemie.

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat die Entwicklung der Plattformwirtschaft in den letzten Jahren beobachtet und ist dabei zu der Erkenntnis gelangt, dass digitale Plattformen zwar für Beschäftigung sorgen, die Machtverhältnisse zwischen Plattformbetreiber*innen und -tätigen jedoch oft zu ungleich verteilt sind.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat deshalb Eckpunkte mit Vorschlägen für faire Arbeit in der Plattformökonomie vorgelegt. Eine Reihe von Maßnahmen sollen die Rechte von Plattformtätigen gegenüber Arbeitsplattformen stärken und für faire Bedingungen und mehr sozialen Schutz sorgen, darunter die folgenden:

  • Einbeziehung von solo-selbstständigen Plattformtätigen in die gesetzliche Rentenversicherung und die Beteiligung der Plattformen an der Beitragszahlung;
  • Prüfung von Möglichkeiten einer besseren Absicherung in der Unfallversicherung;
  • Schaffung von Möglichkeiten für solo-selbstständige Plattformtätige, sich zu organisieren und gemeinsam grundlegende Bedingungen ihrer Tätigkeit mit den Plattformen auszuhandeln;
  • Einführung einer Beweisverlagerung bei Prozessen zur Klärung des Arbeitnehmerstatus;
  • Unterstützung von Plattformtätigen dahingehend, ihre Bewertungen zu einer anderen Plattform mitnehmen zu können;
  • Unterbindung bestimmter Vertragspraktiken, indem zum Beispiel Mindestkündigungsfristen festgeschrieben werden;

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