23.12.2020 | BMF-Schreiben

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Corona-Auswirkungen

Otto-Schmidt-Verlag

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat eine Verlängerung der Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen.

Das aktuelle BMF-Schreiben stellt eine Ergänzung des BMF-Schreibens vom 19. März 2020 dar. Von besonderer Bedeutung sei die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden, so das Ministerium.

Desweiteren enthält es Regelungen zum Vollstreckungsaufschub im vereinfachten Verfahren und zur Anpassung von Vorauszahlungen im vereinfachten Verfahren.

Download:

BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2020

(BMF / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 23.12.2020, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.