25.01.2021 | Gesetzentwurf

Maßnahmen zur Verhinderung der Umgehung der Dividendenbesteuerung

Das Kabinett hat am 20. Januar den Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (AbzStEntModG) gebilligt.

Der Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen die folgenden Elemente:

  • Digitalisierung: Die vollständig digitalisierte Antragsbearbeitung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab dem Jahr 2024 wird eingeleitet. Dazu werden die elektronische Antragstellung und der elektronische Bescheidabruf grundsätzlich vorgeschrieben, ebenso wie die elektronische Übermittlung der Kapitalertragsteuer-Bescheinigungsdaten durch ihren Aussteller.
  • Kapitalertragsteuer-Datenbank: Das Abzugsverfahren der Kapitalertragsteuer wird um elektronische Meldepflichten erweitert. Die Meldungen werden zentral beim BZSt gesammelt, um insbesondere Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung leichter zu erkennen (insbesondere Cum/Ex-, Cum-/Cum- oder Cum-Fake-Gestaltungen).
  • Haftungsverschärfung: Die Haftung der Aussteller von Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen wird verschärft.
  • Verfahrensoptimierung: Die Entlastung ausländischer Steuerpflichtiger durch das BZSt wird prozessoptimiert, sie soll ressourcenschonender und weniger missbrauchs- und betrugsanfällig ausgestaltet werden. Um insbesondere gewerbsmäßige Betrugsmodelle wirksamer zu verhindern, benötigt die Finanzverwaltung zusätzliche Informationen aus den Daten zur Abführung von Kapitalertragsteuer. Mit der Reduzierung der Anzahl bestehender Entlastungsverfahren und der Konzentration dieser Verfahren beim BZSt soll die Gefahr von Doppelerstattungen verringert werden.
  • Missbrauchsbekämpfung/"treaty-shopping":
    Die Vorschrift, die missbräuchlichen Steuergestaltungen im Zusammenhang mit der Entlastung von Kapitalertragsteuer und unberechtigten steuerlichen Vorteilen etwa aus bestimmten Doppelbesteuerungsabkommen vorbeugen soll, wird an die europäische Rechtsprechung angepasst und damit rechtssicher gemacht.

Darüber hinaus ist eine Regelung im Umwandlungssteuergesetz zur rechtssicheren Verhinderung missbräuchlicher Steuergestaltungen sowie eine Änderung bei der Vollstreckbarkeit steuerlicher Verwaltungsakte enthalten.

(BMF / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 25.01.2021, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.