17.08.2021 | Bundesregierung

Keine generelle Umsatzsteuerbefreiung bei Sachspenden

Teletax

Die Bundesregierung hält die geltenden Regelungen zur Umsatzbesteuerung bei Sachspenden von Unternehmen für ausreichend. Dies erklärt sie in ihrer Antwort auf eine sogenannte Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Den Abgeordneten war es darum gegangen, ob Unternehmen beispielsweise Retouren im Versandhandel aus Steuergründen lieber vernichten, anstatt sie an Dritte in Form von Sachspenden weiterzureichen.

Die Bundesregierung erachtet die Gründe, warum Firmen Waren vernichten, anstatt sie zu spenden oder zu einem geringen Preis weiterzuverkaufen, hingegen für vielfältig. Das geltende Umsatzsteuerrecht biete bereits ausreichend Möglichkeiten, die mit einer Spende verbundene umsatzsteuerrechtliche Belastung zu minimieren. Sie verweist in ihrer Antwort dazu (Drucksache 19/31909) auf eine mit den Finanzbehörden der Länder abgestimmte Regelung vom 18. März 2021, mit der eine rechtssichere Grundlage für die umsatzsteuerliche Behandlung von Sachspenden geschaffen worden sei. Eine generelle Umsatzsteuerbefreiung sei wegen EU-Vorgaben sowie dem bereits erfolgten Vorsteuerabzug nicht möglich.

(hib / STB Web)

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