25.11.2021 | Ampelkoalition

Koalitionsvertrag: Vereine sollen sich politisch äußern können

Otto-Schmidt-Verlag

In dem am 24.11.2021 veröffentlichten Koalitionsvertrag der Ampelkoalition ist vorgesehen, dass sich eine gemeinnützige Organisation innerhalb ihrer steuerbegünstigten Zwecke politisch betätigen kann.

Die Verfolgung politischer Zwecke ist im Steuerrecht nicht gemeinnützig. Dies wurde von den Finanzgerichten und auch dem Bundesfinanzhof schon öfters klargestellt, mit der Folge, dass die Inanspruchnahme der steuerrechtlichen Förderung der Gemeinnützigkeit versagt wird. Ein Verlust der Gemeinnützigkeit führt insbesondere dazu, dass keine Spendenbescheinigungen (Bestätigungen über nach § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes als Sonderausgaben abziehbare Zuwendungen) ausgestellt werden dürfen. 

Bekannt in diesem Zusammenhang ist insbesondere das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2019, in welchem dem Netzwerk Attac die Gemeinnützigkeit abgesprochen wurde.

In ihrem Koalitionsvertrag erklären nunmehr die Ampelparteien, dass sie gesetzlich klarstellen wollen, dass sich eine gemeinnützige Organisation innerhalb ihrer steuerbegünstigten Zwecke politisch betätigen kann sowie auch gelegentlich darüber hinaus zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen kann, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden. Geplant sind standardisierte Transparenzpflichten und Regeln zur Offenlegung der Spendenstruktur und Finanzierung.

Des Weiteren sollen bestehende steuerrechtliche Hürden für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen durch eine rechtssichere Regelung beseitigt werden, um so die Vernichtung dieser Waren zu verhindern.

Neben steuerrechtlichen Änderungen wollen die Koalitionsparteien Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus schaffen und E-Sport gemeinnützig machen.

(STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 25.11.2021, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.