04.10.2022 | OLG Oldenburg

Betriebsgefahr des Rettungswagens

Das Oberlandesgericht Oldenburg sprach einer Radfahrerin Schmerzensgeld zu, die sich bei einem Ausweichmanöver verletzt hatte. Es bewertete die Betriebsgefahr des Rettungswagens mit 20 Prozent Haftungsquote.

Otto-Schmidt-Verlag

Im verhandelten Fall hatte der Fahrer eines Rettungswagens während einer Einsatzfahrt mit Martinshorn mehrere Fahrradfahrende überholt. Eine 72-Jährige wollte in dieser Situation absteigen, kam dabei zu Fall und brach sich den Fußknöchel.

Das Oberlandesgericht Oldenburg sprach ihr mit Urteil vom 17.5.2022 (Az. 2 U 20/22) Schmerzensgeld zu. Der Senat entschied, dass sich bei dem Vorfall die sogenannte Betriebsgefahr des Rettungswagens verwirklicht habe, auch wenn es nicht zu einer Kollision gekommen sei. Die Klägerin habe die Verkehrslage zu Recht als gefährlich empfunden und sei deswegen abgestiegen. Er bewertete die Betriebsgefahr mit 20 Prozent Haftungsquote.

(OLG Oldenburg / STB Web)

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