04.11.2022 | Bundesrat

Änderungswünsche der Länder zum Jahressteuergesetz

Der Bundesrat hat eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen zu dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 vorgeschlagen.

Zu den Änderungswünschen gehört beispielsweise, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht mehr pauschal pro Jahr mit einem Betrag von 1.248 Euro angesetzt werden können; stattdesseb soll der Betrag für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für die Arbeitszimmerpauschale nicht vorliegen, um ein Zwölftel reduziert werden.

Arbeitszimmer und Photovoltaikanlagen

Weitere Änderungswünsche betreffen unter anderem die Einkommensteuerbefreiung von Einnahmen aus dem Betrieb von kleinen Photovoltaikanlagen. Dieses Vorhaben wird von den Ländern begrüßt, allerdings soll die Steuerbefreiung auch für Photovoltaikanlagen gelten, die an bestimmten Mischgebäuden angebracht sind. Dabei handelt es sich um Gebäude, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen. Sachliche Gründe für diese Ungleichbehandlungen seien nicht zu erkennen, argumentieren die Länder

Die Bundesregierung stimmt einen Teil der Vorschläge des Bundesrates in ihrer Gegenäußerung zu, andere werden hingegen abgelehnt.

Weiterführende informationen:

Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 04.11.2022, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.