07.12.2022 | Umfrage

Volkswirte für höhere Reichensteuer

Deutsche Volkswirt*innen unterstützen mehrheitlich einen höheren Steuersatz für sehr hohe Einkommen und befürworten eine Anhebung des Reichensteuersatzes auf Jahreseinkommen ab 278.000 Euro.

Dies geben 56 Prozent der Teilnehmenden des ifo-Ökonomenpanels an; eine Anhebung des Spitzensteuersatzes, der ab 59.000 Euro zu zahlen ist, lehnen jedoch 52 Prozent der Ökonom*innen ab. "Anders als der Name nahelegt, träfe eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes nicht nur die Bezieher sehr hoher Einkommen, sondern würde besonders die Mittelschicht belasten", sagt ifo-Forscher Marcel Schlepper.

Spitzensteuersatz und Reichensteuer

Das vom Bundestag beschlossene Inflationsausgleichsgesetz, das Steuersenkungen zum Ausgleich der kalten Progression vorsieht, unterstützen 76 Prozent der Teilnehmenden. Die Wirtschaftsweisen hatten in ihrem Jahresgutachten befristet Steuererhöhungen für Spitzenverdienende vorgeschlagen. Einen höheren Spitzensteuersatz unterstützen 46 Prozent der VWL-Professor*innen, aber 52 Prozent lehnen ihn ab. Die beiden Gruppen unterscheiden sich in ihrer Einschätzung, ob Personen mit hohem Einkommen bereits die Lasten der Krise ausreichend schultern. 94 Prozent der Unterstützer*innen geben an, dass eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes die Fairness der Lastenverteilung in der Krise verbessere. Von den Gegner*innen sehen das nur 28 Prozent so. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift im Jahr 2022 für jährlich zu versteuernde Einkommen über 59.000 Euro. Der Reichensteuersatz von 45 Prozent fällt auf Einkommen über 278.000 Euro an.

Inflationsausgleich und öffentliche Ausgaben

52 Prozent der Antwortenden befürworten außerdem eine Verringerung der öffentlichen Ausgaben. Dagegen sprechen sich 43 Prozent für Steuererhöhungen aus. Eine ähnlich hohe Zustimmung findet mit 37 Prozent eine Aussetzung der Schuldenbremse. Nur 6 Prozent befürworten weitere Extrahaushalte.

(ifo / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 07.12.2022, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.