14.12.2022 | Bundeskabinett

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld wird verlängert

Otto-Schmidt-Verlag

Bis Ende Juni 2023 bleiben der erleichterte Zugang und die Öffnung für Leiharbeiternehmerinnen und Leiharbeitnehmer bestehen. Dies hat das Bundeskabinett beschlossen.

Die Verordnung regelt im Einzelnen:

  • Die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt für die Betriebe von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt und
  • auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld wird weiter vollständig verzichtet.
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern wird der Bezug von Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht.

Die Regelungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.

(BMAS / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 14.12.2022, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.