13.03.2023 | Gesetzesvorhaben

Neuer Anlauf für die elektronische Patientenakte

Bis zum Jahr 2025 sollen 80 Prozent der gesetzlich Versicherten über eine elektronische Patientenakte (ePA) verfügen, kündigte das Bundesgesundheitsministerium an.

Otto-Schmidt-Verlag

Das Bundesgesundheitsministerium hat konkrete Ziele seiner Digitalisierungsstrategie für Gesundheit und Pflege veröffentlicht. Die wesentlichen Vorhaben im Einzelnen:

  • Bis Ende 2024 soll die ePA für alle gesetzlich Versicherte eingerichtet werden.
  • Die Datenfreigabe aus der ePA wird vereinfacht, kann nutzerfreundlich in der ePA-App gesteuert werden. Pseudonymisierte ePA-Daten sollen künftig zu Forschungszwecken automatisch über das FDZ abrufbar sein.
  • Das E-Rezept soll zum 1. Januar 2024 verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung und die Nutzung stark vereinfacht werden.
  • Die Gesellschaft für Telematik wird zu einer Digitalagentur in 100-prozentiger Trägerschaft des Bundes weiterentwickelt.
  • Assistierte Telemedizin soll künftig in Apotheken oder Gesundheitskiosken angeboten werden können, insbesondere in unterversorgten Regionen.
  • Eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle wird aufgebaut, die den Zugang zu Forschungsdaten aus verschiedenen Quellen etwa dem Krebsregister oder aus Krankenkassendaten ermöglicht.
  • Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit wird weiterentwickelt: Künftig soll auch die forschende Industrie dort Anträge auf Datenzugang stellen können.

(BMG / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 13.03.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.