24.09.2024 | FG Köln
Die neue Grundsteuerbewertung ist nicht zu beanstanden. Das hat das Finanzgericht Köln entschieden. Die Klage richtete sich gegen einen Bescheid nach dem Bundesmodell.
Das Finanzgericht Köln verhandelte erstmalig in einem Verfahren, das die Bewertung einer Immobilie für die neue Grundsteuer in NRW betrifft. Die Klage richtete sich gegen einen Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts zum 1. Januar 2022 nach dem Bundesmodell.
Das neue Bewertungsrecht zur Neufestsetzung der Grundsteuer begegnet nach Ansicht des 4. Senats des Finanzgerichts Köln keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (Urteil vom 19.9.2024, Az. 4 K 2189/23).
Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
(FG Köln / STB Web)