27.09.2024 | EU-Kommission

Mehr als einhundert Unternehmen unterzeichnen europäischen KI-Pakt

Über einhundert Unternehmen haben den EU-Pakt für künstliche Intelligenz (KI) unterzeichnet und sich freiwillig verpflichtet, die Grundsätze des KI-Gesetzes bereits vor dessen Inkrafttreten anzuwenden.

ESV - Erich Schmidt Verlag
(Foto: © iStock.com/jittawit.21)

Zu den Unterzeichnern gehören multinationale Konzerne ebenso wie europäische KMU aus verschiedenen Sektoren, etwa IT, Telekommunikation, Gesundheitswesen, Banken, Automobilindustrie und Luftfahrt.

Der Pakt fördert außerdem die Zusammenarbeit zwischen dem EU-Amt für KI und allen relevanten Interessengruppen, einschließlich Industrie, Zivilgesellschaft und Wissenschaft.

Freiwillige Verpflichtung umfasst drei Kernmaßnahmen

  • KI-Governance-Strategie, um die Einführung von KI in der Organisation zu fördern und auf die künftige Einhaltung des KI-Gesetzes hinzuarbeiten;
  • Kartierung von KI-Systemen mit hohem Risiko: Identifizierung von KI-Systemen, die nach dem KI-Gesetz wahrscheinlich als risikoreich eingestuft werden;
  • Förderung der KI-Kenntnisse und des Bewusstseins der Mitarbeitenden, um eine ethische und verantwortungsvolle KI-Entwicklung zu gewährleisten.

Zusätzlich zu diesen Kernverpflichtungen verpflichtete sich mehr als die Hälfte der Unterzeichner zu weiteren Zusagen. Dazu gehören die Gewährleistung von Aufsicht durch Menschen, die Abmilderung von Risiken und die transparente Kennzeichnung bestimmter Arten von KI-generierten Inhalten, etwa Deepfakes. Unternehmen können dem KI-Pakt jederzeit beitreten und sich zu den Kern- und Zusatzverpflichtungen bekennen, bis das KI-Gesetz vollständig in Kraft tritt.

Hintergrund

Das KI-Gesetz ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Einige Bestimmungen des KI-Gesetzes sind bereits vollständig anwendbar. Das gesamte KI-Gesetz wird zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten vollständig anwendbar sein, mit einigen Ausnahmen: Verbote werden nach sechs Monaten wirksam, die Governance-Regeln und die Verpflichtungen für KI-Modelle für allgemeine Zwecke werden nach 12 Monaten anwendbar und die Regeln für in regulierte Produkte eingebettete KI-Systeme gelten nach 36 Monaten.

(EU-Kommission / STB Web)