11.10.2024 | BMF

Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung geplant

Das BMF hat einen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung sowie zur Änderung weiterer Verordnungen im Recht der steuerberatenden Berufe veröffentlicht.

Steuerberatungskanzleien hätten in den letzten Jahren einen deutlichen Anstieg der Personal- und Sachkosten verzeichnet. Die in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vorgesehenen Gebühren, die zuletzt am 1. Juli 2020 erhöht wurden, würden diesen Kostenanstieg überwiegend nicht berücksichtigen, so das BMF. Damit Steuerberater*innen und Steuerbevollmächtigte weiterhin einen sachgerechten Beitrag zur Steuerrechtspflege leisten könnten, sollen die Gebühren an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.

Prüfungsordnung für die Steuerberaterprüfung

Darüber hinaus habe sich zuletzt vermehrt gezeigt, dass in der Prüfungsordnung für die Steuerberaterprüfung Änderungs- und Ergänzungsbedarf bestehe. Zudem soll eine Anpassung zur Ermöglichung der vollständigen Digitalisierung des Bestellungsverfahrens vorgenommen werden. Es sollen außerdem kohärente Ausschlussgründe für die Berufshaftpflichtversicherung geschaffen werden.

Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach

Schließlich endet am 31. Dezember 2024 die Möglichkeit der Nutzung des Mitgliedsausweises der zuständigen Steuerberaterkammer zur Authentisierung der Übermittlung von Dokumenten mit einer nicht-qualifizierten elektronischen Signatur über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach. Dies würde in einigen wenigen Fallkonstellationen dazu führen, dass kein geeignetes Authentisierungsmittel mehr zur Verfügung stehe. Die Möglichkeit der Nutzung des Mitgliedsausweises soll daher bis 31. Dezember 2026 verlängert werden.

Download:

Referentenentwurf

(BMF / STB Web)