29.01.2025 | Analyse
Wie das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) in einer im Januar veröffentlichten Analyse feststellt, war die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland im Dezember unverändert hoch. Im vierten Quartal 2024 gab es danach so viele Firmenpleiten wie seit der Finanzkrise vor 15 Jahren nicht mehr.
Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland liegt laut IWH-Insolvenztrend im Dezember praktisch unverändert zum Vormonat bei 1.340. Das seien 24 Prozent mehr als im Dezember 2023 und 54 Prozent mehr als in einem durchschnittlichen Dezember der Jahre 2016 bis 2019, also vor der Corona-Pandemie.
Im Dezember waren in den größten 10 Prozent der insolventen Unternehmen mehr als 15.000 Arbeitsplätze betroffen, so die Analyse. Damit liegt die Zahl der betroffenen Beschäftigten mehr als ein Drittel über dem Vormonatswert, 59 Prozent über dem Niveau von Dezember 2023 und 71 Prozent über dem Durchschnitt eines typischen Dezembers der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019.
Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften
Im vierten Quartal 2024 waren 4.215 Personen- und Kapitalgesellschaften mit knapp 38.000 Arbeitsplätzen von einer Insolvenz betroffen. Die Zahl der Insolvenzen im vierten Quartal 2024 war so hoch wie seit dem Ende der großen Wirtschafts- und Finanzkrise Mitte 2009 nicht mehr.
Steffen Müller, Leiter der IWH-Insolvenzforschung, führt die hohen Insolvenzzahlen nur zum Teil auf aktuelle Konjunkturprobleme und Kostensteigerungen bei Energie und Löhnen zurück. "Jahrelang extrem niedrige Zinsen haben Insolvenzen verhindert, und während der Pandemie sind Insolvenzen aufgrund von Subventionen wie zum Beispiel dem Kurzarbeitergeld ausgefallen", sagt Müller. "Der Zinsanstieg und der Wegfall der Subventionen haben ab 2022 Nachholeffekte bei Insolvenzen ausgelöst." Müller sieht in den hohen Insolvenzzahlen schmerzhafte, aber notwendige Marktbereinigungen, die Platz für zukunftsfähige Unternehmen machen.
Regelinsolvenzen versus Unternehmensinsolvenzen
Das IWH weist zu seinen Angaben darauf hin, dass die vorläufige Insolvenzzahlen der amtlichen Statistik sich auf alle Regelinsolvenzen beziehen. Regelinsolvenzen umfassen neben den im IWH-Insolvenztrend erfassten Personen- und Kapitalgesellschaften auch die Gruppe der Kleinstunternehmen. Zudem werden auch bestimmte natürliche Personen wie Selbstständige oder ehemals selbstständig Tätige mit unüberschaubaren Vermögensverhältnissen sowie privat haftende Gesellschafter und Einzelunternehmer gemeldet.
Regelinsolvenzen seien also nicht mit Unternehmensinsolvenzen gleichzusetzen. Die Zahl der insolventen Personen- und Kapitalgesellschaften mache weniger als die Hälfte der Regelinsolvenzen aus. Die prozentualen monatlichen Veränderungen bei den Regelinsolvenzen können sich daher aufgrund der Vielzahl gesamtwirtschaftlich unbedeutender Insolvenzfälle deutlich von denen der Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheiden, erläutert das IWH.
(IWH / STB Web)