10.03.2025 | Bundesfinanzministerium
Das Bundesministerium der Finanzen hat ein neues BMF-Schreiben zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowerten wie Bitcoin veröffentlicht. Darin werden insbesondere Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten geregelt.
Die Vorgaben ersetzen das bisherige BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022. Die bisherige Formulierung "virtuelle Währungen und sonstige Token" wurde nunmehr durch die Bezeichnung "Kryptowerte" ersetzt.
Neben der ausführlichen Darstellung der Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten wurden Regelungen zu den sogenannten Steuerreports, zum Claiming von Kryptowerten und der Bewertung von Marktkursen ergänzt.
Non Fungible Token (NFT) und das sogenannte Liquidity Mining sind noch nicht Gegenstand des BMF-Schreibens. Wie das BMF hierzu mitteilte, wird es sich weiterhin in enger Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder und unter Einbindung der Verbände mit weiteren Fragen rund um Kryptowerte befassen und das nun vorliegende BMF-Schreiben sukzessive ergänzen.
Download:
BMF-Schreiben vom 6. März 2025 (PDF) | Englische Version
(BMF / STB Web)