28.05.2015 | Reformen, quo vaditis?

Kabinett hat Gesetzentwurf zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner beschlossen

Die Bundesregierung hat am 27. Mai 2015 den Gesetzentwurf zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner beschlossen. Der Entwurf sieht zur Vereinheitlichung der Rechtsordnung in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen gleichstellende Regelungen für Ehe und Lebenspartnerschaft vor.

In vielen Vorschriften, vor allem solchen des Zivil- und Verfahrensrecht, aber auch des sonstigen öffentlichen Rechts werden Ehe und Lebenspartnerschaft noch immer unterschiedlich behandelt, ohne dass dafür ein überzeugender Grund ersichtlich ist. Durch die Neuregelungen wird nunmehr in 30 dieser Vorschriften die Lebenspartnerschaft der Ehe durch überwiegend redaktionelle Änderungen gleichstellen. Gleichzeitig werden noch unterbliebene Anpassungen des Bürgerlichen Rechts an das Familienverfahrensrecht nachgeholt, das Adoptionsvermittlungsgesetz an das Europäische Übereinkommen zur Adoption von Kindern von 2008 angepasst sowie weitere notwendige Änderungen vorgenommen.

Neu eingeführt wird die Möglichkeit der Ausstellung einer Bescheinigung für gleichgeschlechtliche Paare, die im Ausland eine Partnerschaft auf Lebenszeit begründen wollen. Die Behörden einiger Staaten verlangen eine Bescheinigung einer deutschen Behörde, dass der Begründung einer Partnerschaft auf Lebenszeit keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.

(BMJV / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 28.05.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.