12.09.2019 | Bundeswirtschaftsministerium
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat den Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG III) vorgelegt. Zentrale Bestandteile sind die kostengünstigere Archivierung elektronisch vorliegender Steuerunterlagen und der Wegfall der „gelben Zettel“ zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit.
Wie das Ministerium mitteilt, wurde am 11. September 2019 die Länder- und Verbändeanhörung zum BEG III eingeleitet. Gleichzeitig wurde der Referentenentwurf den anderen Bundesministerien zur Abstimmung übersandt.
Kostengünstigere Archivierung elektronischer Steuerunterlagen
Vorgesehen ist unter anderem eine kostengünstigere Archivierung elektronisch vorliegender Steuerunterlagen: Künftig soll es ausreichen, wenn der Steuerpflichtige fünf Jahre nach einem Systemwechsel oder einer Datenauslagerung, einen Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhält. Außerdem geplant sind der Wegfall der „gelben Zettel“ zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und digitale Alternativen zu den Papier-Meldescheinen im Hotelgewerbe.
Basisregister, Kleinunternehmergrenze, Pauschalierungen und mehr
Ergänzend zum BEG III will das BMWi ein Basisregister für Unternehmen weiter vorantreiben. Unternehmen müssten ihre Daten dann nur noch in dieses Basisregister eintragen, andere Register würden die Daten daraus übernehmen.
Neben den Kernmaßnahmen sieht das BEG III zudem weitere Maßnahmen zur Entlastung sowohl der Wirtschaft als auch der Bürger vor:
Nach Angaben des BMWi soll die Wirtschaft um insgesamt mindestens 1,1 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden.
(BMWi / STB Web)
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