18.07.2023 | LSG Baden-Württemberg

Sportverletzung im Verein als Schulunfall?

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Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) hatte zu prüfen, ob eine beim abendlichen Training in einem Eishockeyverein erlittene Verletzung eines Schülers als Schulunfall versichert war.

Schüler stehen während des Schulbesuchs unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein Schulunfall gilt damit rechtlich als Arbeitsunfall. Der Versicherungsschutz erfasst auch den Schulweg und bestimmte Tätigkeiten außerhalb der eigentlichen Teilnahme am Unterricht. Wie weit die Schülerunfallversicherung genau reicht, ist eine oft schwierige und häufig durch die Sozialgerichte zu klärende Frage.

Kooperation von Verein und Schule

Der Schüler besuchte ein Internat, das mit dem Eishockeyverein kooperierte. So berücksichtigte das Internat die Trainingszeiten des Vereins bei der Planung von Lernzeiten, Mahlzeiten und anderen schulischen Betreuungsangeboten. Für die Schulgebühren des Internats, das im Internet für sich als "Eishockeyinternat" warb, erhielt der Schüler ein Stipendium des Vereins von 1.500 Euro monatlich.

Das LSG kam zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Trainingsunfall nicht um einen gesetzlich versicherten Schulunfall gehandelt hat. Zwar zählten zu den versicherten Tätigkeiten auch Betätigungen während schulischer Veranstaltungen, selbst wenn die Mitwirkung freigestellt oder unverbindlich sei. Außerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs der Schule bestehe jedoch auch bei Verrichtungen, die durch den Schulbesuch bedingt seien, im Allgemeinen kein Versicherungsschutz.

Beschluss vom 23. Februar 2023, Az. L 10 U 2662/21

(LSG Bad.-Württ. / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 18.07.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.