11.11.2019 | Reformen
Zwei Wochen nach dem Bundestag stimmte am 8. November 2019 auch der Bundesrat dem dritten Bürokratieentlastungsgesetz zu. Unter anderem wird die Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen vereinfacht.
Für Unternehmen entfällt die Pflicht, bei einem Wechsel der Steuersoftware zehn Jahre lang die alten Datenverarbeitungsprogramme in Betrieb zu halten. Sie können nun fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft werden, wenn ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhanden ist.
Zahlreiche Steuervereinfachungen
Daneben sieht das Gesetz zahlreiche weitere Steuervereinfachungen vor, unter anderem für Firmengründer, die ihre Umsatzsteuervoranmeldungen nur noch vierteljährlich statt bisher monatlich abgeben müssen; oder für Lohnsteuerhilfevereine, die Ehrenamtliche unterstützen.
Zudem reduziert das Gesetz die Statistikpflichten. Ziel ist es, das aktuelle Registerwesen durch Einführung eines Basisregisters für Unternehmen zu modernisieren.
Kritische Entschließung: Kein großer Wurf
In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat das Gesetz als einen Schritt zur Entlastung des Mittelstands. Er kritisiert allerdings, der Bundestagbeschluss sei kein großer Wurf, sondern habe die Chance auf deutlich spürbare Vereinfachungen verstreichen lassen. Er bleibe im Umfang deutlich hinter dem zurück, was im Interesse der Stärkung und Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Wirtschaft wünschenswert wäre.
(Bundesrat / STB Web)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 11.11.2019, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.