11.02.2021 | Gesetzesänderung

Entwurf zur Änderung des Geldwäschegesetzes

Die Bundesregierung will Geldwäsche durch höhere Transparenz wirksamer bekämpfen und dazu ein Vollregister und einen intensiveren Informationsaustausch gesetzlich verankern. Zudem soll der europäische Informationsaustausch intensiviert werden.

Der beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Geldwäschegesetzes (Transparenz-Finanzinformationsgesetz) sieht vor, aus dem bisherigen Transparenzregister ein Vollregister zu machen. Damit solle es leichter fallen, die oft absichtlich komplexen Firmenkonstrukte zu durchschauen, Strohmänner zu erkennen und Briefkastenfirmen aufzuspüren, heißt es zur Begründung.

Mit dem Vollregister werden nun künftig die Daten zu allen wirtschaftlich Berechtigten unmittelbar dort eingetragen und digital einsehbar sein. Auch solle damit größere Rechtssicherheit über die Prüfpflichten im Geldwäschebereich geschaffen werden.

Erleichterte Datenweitergabe

Der Gesetzentwurf setzt zudem die EU-Finanzinformationsrichtlinie um: Dafür werden bestehende Mechanismen wie das deutsche Kontenabrufverfahren und die intensiven Informationsaustauschkanäle zwischen den Strafverfolgungsbehörden und der Financial Intelligente Unit aufgegriffen und in den europäischen Kontext übertragen.

Dazu gehöre zum Beispiel die nun speziell geregelte und erleichterte Weitergabe von Daten aus dem Kontenabrufverfahren oder von FIU-Informationen über das Bundeskriminalamt an Europol, so die Regierung.

(BMF / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 11.02.2021, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.