30.09.2014 | Gesetzgebung

Sonderrechte für Elektroautos

Elektronisch betriebene Fahrzeuge sollen künftig von Sonderprivilegien wie reduzierten Parkgebühren profitieren. Das sieht das neue Elektromobilitätsgesetz vor. Ziel des Gesetzes ist es, die Elektromobilität durch neue Anreize zu fördern.

Mit Stand vom August 2014 fahren rund 21.500 Elektroautos auf unseren Straßen. Davon wurden allein in den ersten acht Monaten des Jahres 2014 knapp 8.000 Fahrzeuge neu zugelassen. Prozentual hat sich damit in diesem kurzen Zeitraum der Gesamtbestand um 59 Prozent erhöht. Bisher gab es im deutschen Recht keine Grundlagen dafür, elektrisch betriebenen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr Sonderrechte einzuräumen. Das Elektromobilitätsgesetz - kurz EmoG – wird dies nun ändern. Künftig werden besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum für Elektroautos geschaffen werden, Parkgebühren für diese Fahrzeuge reduziert oder Elektrofahrzeuge von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen ausgenommen.

Sonderstatus macht attraktiv 

Um die Sonderegeln für elektrisch betriebene Fahrzeuge umsetzen und kontrollieren zu können, müssen diese Fahrzeuge besonders gekennzeichnet werden. Das regelt eine gesonderte Verordnung, zugleich den Ländern die Möglichkeit eröffnet, Sonderrechte für elektrisch betriebene Fahrzeuge einzuführen. Um elektrisch betriebene Fahrzeuge attraktiver zu machen, hat sich die Bundesregierung mit dem vorgelegten Gesetz dafür entschieden, mit Sonderregelungen neue Anreize zu schaffen. Die Erfahrungen, die die Bundesregierung durch die Modellregionen, Demonstrationsprojekte und die Schaufenster Elektromobilität sammelte, belegen, dass gerade die Länder und Kommunen großes Interesse an der Einräumung solcher Privilegien haben.

Das Elektromobilitätsgesetz soll zum 1. Februar 2015 in Kraft treten. Das dazu nötige Prüfverfahren durch die Europäische Kommission ist bereits angelaufen. Das Gesetz ist bis zum 30. Juni 2030 befristet.

(Bundesregierung / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 30.09.2014, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.