16.05.2024 | Restschuldbefreiung
Das Bundesjustizministerium evaluiert derzeit die im Jahr 2020 eingeführte Verkürzung der Restschuldbefreiung im Verbraucherinsolvenzverfahren. Die Antragszahlen seien weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben, teilt der Verband der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) hierzu mit.
Grund dafür seien mangelnde und schwer verständliche Informationen, fehlende Beratungsangebote und die geringe Digitalisierung des Verfahrens. 45 Formularseiten für den Antrag, gespickt mit juristischen Fachbegriffen, seien ohne fachliche Hilfe nicht zu bewältigen.
Im Dezember 2020 hat der Gesetzgeber das Verbraucherinsolvenzverfahren von sechs auf drei Jahre verkürzt, um Bürgerinnen und Bürger schneller zu entschulden und einen wirtschaftlichen Neustart nach Erteilung der Restschuldbefreiung zu ermöglichen. Das Bundesjustizministerium evaluiert derzeit die Verkürzung und ermittelt, ob sie sich auf das Insolvenzgeschehen ausgewirkt hat.
Verband: "Papierlawine verhindert finanziellen Neuanfang"
Die amtliche Statistik verzeichnet für das Jahr 2021 78.615 Verbraucherinsolvenzverfahren (vgl. 2020: 40.502). Dieser Anstieg war eindeutig auf eine zuvor verzögerte Antragstellung in Erwartung der früh angekündigten Verkürzung zurückzuführen. Im Folgejahr 2022 (65.487) stiegen die Verfahrenszahlen nicht weiter an, sondern fielen auf eine Zahl zurück, die unter dem Durchschnitt des vorangegangenen Jahrzehnts lag. 2023 (66.887) wurde nur ein leichter Anstieg der Verfahrenszahlen verzeichnet. Die erhebliche Verkürzung der Verfahrensdauer hat demnach nicht zu einer deutlichen Zunahme der Verbraucherinsolvenzverfahren geführt. Stattdessen verhindere die "Papierlawine" den finanziellen Neuanfang der Betroffenen.
(VID / STB Web)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 16.05.2024, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.