01.04.2015 | Doppelbesteuerungsabkommen

Grenzgänger Frankreich/Deutschland: Vereinfachung der Besteuerung für Altersbezüge

Deutschland und Frankreich haben am 31. März 2015 ein überarbeitetes deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet. Das Zusatzabkommen vereinfacht unter anderem die Besteuerungssituation für viele Rentnerinnen und Rentner mit Altersbezügen aus dem jeweils anderen Staat.

Zukünftig werden Rentenzahlungen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung an in Frankreich ansässige Bezieher ausschließlich in Frankreich besteuert. Entsprechendes gilt für den umgekehrten Fall. Die aus der Neuregelung jeweils resultierenden Steuermindereinnahmen werden durch entsprechende Ausgleichszahlungen kompensiert.

Weiterhin sieht das Zusatzabkommen einen Fiskalausgleich in Bezug auf die Grenzgängerregelung des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vor. Frankreich wird zum Ausgleich von dadurch resultierenden Steuermehreinnahmen im Ergebnis einen Fiskalausgleich an Deutschland leisten. Damit wird den unterschiedlichen Grenzgängerströmen Rechnung getragen. Von diesem Fiskalausgleich sollen die drei Grenzländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland besonders profitieren.

Besteuerung ausschließlich an Ihrem Wohnort

Mit dem Zusatzabkommen wird das geltende deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen in zahlreichen weiteren Punkten revidiert und an den aktuellen OECD-Standard sowie an die gegenwärtigen Verhältnisse zwischen Deutschland und Frankreich angepasst. Zu seinem Inkrafttreten bedarf das Zusatzabkommen nach seiner Unterzeichnung noch der Ratifikation auf beiden Seiten. Es ist beabsichtigt, die Anwendung des Zusatzabkommens ab dem Jahr 2016 sicherzustellen.

„Dieses von den ehemaligen 70.000 Grenzgängern im Osten Frankreichs erwartete Zusatzabkommen ermöglicht eine Besteuerung der Rentner ausschließlich an Ihrem Wohnort. Für diese Rentner bedeutet es das Ende eines aufwendigen Verwaltungsaufwands und eine Erleichterung der Steuerlast, die bisher durch eine Doppelbesteuerung entstanden ist“ so der französische Finanzminister Michel Sapin.

(STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 01.04.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.