18.10.2022 | Gesetzesänderung

Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus

Krankenhäuser sollen mittelfristig dazu verpflichtet werden, mit einer ausreichenden Zahl von Pflegekräften zu arbeiten. Rechtsverbindlich soll das ab 2025 gelten - mit Ausnahmen.

DKB

Ziel des Gesetzes ist es, mittelfristig die Situation der Pflege in den Krankenhäusern zu verbessern. Ab 1. Januar 2023 werden in einer Testphase ausgewählte Krankenhäusern Vorgaben für die Personalbemessung gemacht. Verfügt ein Krankenhaus über einen Entlastungstarifvertrag mit verbindlichen Vorgaben zur Mindestpersonalbesetzung auf bettenführenden Stationen, könne von einer Anwendung abgesehen werden. Ab 2025 wird die Personalbemessung rechtsverbindlich.

Weitere Einzelregelungen

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf im Krankenhausbereich einige weitere Einzelregelungen vor. So sollen zur Beschleunigung der Budgetverhandlungen Fristen für verschiedene Verfahrensschritte und ein automatisches Tätigwerden der Schiedsstelle vorgegeben werden. Zudem sollen die Anwendungsmöglichkeiten der Telematikinfrastruktur etwa um Identifizierungsverfahren in Apotheken erweitert werden.

(BMG / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 18.10.2022, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.