06.10.2022 | Bundesregierung

Anhebung der Midi-Job-Grenze und Energiepreispauschale für Rentner

Die sogenannte Midi-Job-Grenze soll auf 2000 Euro angehoben werden. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Daneben sollen Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale von 300 Euro brutto erhalten. 

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(Foto: © iStock.com/Karl-Hendrik Tittel)

Der Gesetzentwurf ist Teil des dritten Entlastungspakets und sieht eine Erweiterung des Übergangsbereichs, der sogenannten Midijobs, vor. Die Obergrenze soll zum 1. Januar 2023 auf 2.000 Euro steigen. Profitieren sollen besonders Menschen mit kleinen Einkommen, die von den Preissteigerungen bei Energie und Nahrungsmitteln überproportional betroffen sind.

Derzeit liegt dieser Übergangsbereich zwischen 520,01 Euro und 1.600 Euro. Innerhalb dieses Bereiches steigen die Sozialbeiträge der Beschäftigten gleitend von null auf den vollen Beitrag. Die geringeren Beiträge sollen vor allem im unteren Einkommensbereich den Anreiz erhöhen, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein.

Einmalige Energiepauschale für Rentner

Zudem hat das Bundeskabinett die Zahlung einer Energiepreispauschale von 300 Euro brutto an Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsbezieherinnen und -bezieher auf den Weg gebracht. Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.

Die Energiepreispauschale wird bis Mitte Dezember einmalig über die jeweiligen Rentenzahlstellen ausgezahlt. Sie ist einkommensteuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig.

(Bundesregierung / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 06.10.2022, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.