15.11.2022 | Bundesfinanzhof

Kein Kindergeldanspruch während Vorbereitung zur Qualifikation als Fachärztin

Kindergeld erhalten und gleichzeitig in einem Dienstverhältnis stehen, das als Vorbereitungszeit zur Erlangung der Facharztqualifikation dient, schließt sich laut BFH aus.

DKB

Der Bundesfinanzhof verwehrte mit Urteil vom 22.9.2022 (Az. III R 40/21) der Mutter einer Ärztin das Kindergeld. Jene hatte sich im Rahmen eines Dienstverhältnisses zwar für ihre Facharztzulassung qualifiziert, dabei aber ein für eine Ärztin angemessenes Entgelt erhalten.

Zwar würden volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kindergeldrechtlich berücksichtigt, wenn sie für einen Beruf ausgebildet werden, so das Gericht. Werden die Ausbildungsmaßnahmen allerdings innerhalb eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses durchgeführt, liegt eine Ausbildung nur dann vor, wenn die Erlangung beruflicher Qualifikationen und nicht die Erbringung bezahlter Arbeitsleistungen im Vordergrund steht.

Diese Voraussetzung sah das Gericht im verhandelten Fall nicht erfüllt. Es habe die Erbringung der Arbeitsleistung in der Klinik im Vordergrund gestanden, und die Tochter habe keine bloße Ausbildungsvergütung, sondern ein für eine Ärztin angemessenes Entgelt erhalten.

(BFH / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 15.11.2022, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.