08.12.2022 | BMF
Vor dem Hintergrund des derzeit noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2022 werden Übergangsregelungen hinsichtlich des ab Januar 2023 vorzunehmenden Lohnsteuerabzugs getroffen.
Im November 2022 wurden die Programmablaufpläne 2023 für die maschinelle Lohnsteuerberechnung und für die Erstellung von Lohnsteuertabellen bekannt gemacht. Diese berücksichtigen verschiedene für 2023 vorgesehenen steuerlichen Anpassungen. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung waren jedoch weitere mögliche Änderungen durch das geplante Jahressteuergesetz 2022 noch nicht berücksichtigt.
Wie die obersten Finanbehörden nun mitgeteilt haben, werden vor diesem Hintergrund folgende Übergangsregelungen getroffen:
Nach Ablauf der Übergangsregelungen ist der Lohnsteuerabzug in der Regel zu korrigieren. Die Einzelheiten werden zusammen mit der Bekanntmachung der geänderten Programmablaufpläne 2023 festgelegt.
Dies teilte das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 8. Dezember 2022 mit.
(BMF / STB Web)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 08.12.2022, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.