26.04.2023 | Studie

Nicht alle setzen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung um

Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsbeginn und -ende, Dauer der Arbeitszeit sowie Überstunden ihrer Beschäftigten zu erfassen. Bislang kommt aber laut Bitkom erst gut die Hälfte der Unternehmen dieser Pflicht nach.

Otto-Schmidt-Verlag
(Foto: © iStock.com/claudenakagawa)

Ob per Stechuhr, Excel-Tabelle oder App: Nur 59 Prozent der deutschen Unternehmen erfassen die Arbeitszeit ihrer Belegschaft. Das ergab eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom. Laut dieser hat ein Drittel die Arbeitszeit bereits vor der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Herbst vergangenen Jahres erfasst (STB Web berichtete). 28 Prozent der Unternehmen machen derzeit noch keine Arbeitszeiterfassung, wollen aber dieses Jahr damit beginnen. 12 Prozent planen zwar die Arbeitszeit zu erfassen, wissen aber noch nicht, ab wann.

Unter den Unternehmen, die die Arbeitszeit bereits erfassen, setzen die meisten ein elektronisches System ein, das am Computer (28 Prozent) oder per Smartphone-App (17 Prozent) genutzt wird. Ein Viertel der Unternehmen (25 Prozent) setzt auf Stempel- oder Stechuhr, je ein Fünftel auf ein stationäres Zeiterfassungssystem, das mittels Karte, Chip, Transponder oder Fingerabdruck bedient wird (22 Prozent) oder Excel-Tabellen (20 Prozent). Immerhin 16 Prozent verwenden noch einen handschriftlichen Stundenzettel.

(bitkom / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 26.04.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.