19.07.2023 | Statistik
Im Jahr 2022 haben die Finanzverwaltungen Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 101,4 Milliarden Euro veranlagt. Dies teilte das Statistische Bundesamt mit. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde auf 11,4 Milliarden Euro festgesetzt.
Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen sank damit um 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2021, in dem es den Höchstwert seit 2009 erreicht hatte. Das geschenkte Vermögen sank dabei um 23,6 Prozent auf 41,7 Milliarden Euro. Durch Erbschaften und Vermächtnisse wurde 2022 Vermögen von 59,7 Milliarden Euro übertragen, es sank um 5,8 Prozent.
Der sogenannte steuerpflichtige Erwerb betrug insgesamt 58,3 Milliarden Euro (+1,4 Prozent). Er errechnet sich aus den Vermögensübertragungen sowie den Hinzu- und Abzugspositionen wie unter anderem Steuerbegünstigungen und Freibeträgen. Ein Grund für den Anstieg trotz sinkender Vermögensübertragungen sind die im Vorjahresvergleich gesunkenen Steuerbegünstigungen nach § 13a ErbStG für Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften sowie land- und forstwirtschaftliches Vermögen.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde 2022 auf 11,4 Milliarden Euro festgesetzt, davon entfielen 8,1 Milliarden Euro auf die Erbschaftsteuer und 3,3 Milliarden Euro auf die Schenkungsteuer.
(Destatis / STB Web)
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