25.04.2024 | Schlussabrechnungen
Nachdem Bund und Länder sich im März im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten auf eine letztmalige Fristverlängerung verständigt hatten, kam es nun zu einem Dialog auch mit Vertretern aus den Bewilligungsstellen.
Wie der DStV mitteilte, hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zahlreiche Vertreter*innen aus den Bewilligungsstellen der Länder sowie des Berufsstands nach Berlin eingeladen. Einigkeit bestand darin, dass einhergehend mit der erfolgten Verlängerung der Einreichungsfrist für die Abrechnungen bis zum 30.9.2024 nun zugleich verstärkte Anstrengungen unternommen werden müssen, um Prozessbeschleunigungen bei der Prüfung und Bescheidung durch die Länder zu ermöglichen.
Prozesse sollen beschleunigt werden
Einzelne Best-Practice-Beispiele sollten möglichst für alle nutzbar gemacht werden. Dazu gehöre auch eine bürokratieärmere Gestaltung des Verfahrens. Dies betonte in einem Impulsvortrag auch StB Prof. Dr. Uwe Schramm als Kammervertreter. Für den DStV nahm RA Christian Michel an dem Austausch teil. Er wies auf die Notwendigkeit hin, noch offene Fragestellungen zu den Abrechnungen nunmehr zeitnah und rechtssicher für den Berufsstand bundeseinheitlich zu klären.
Rund ein Drittel noch offene Schlussabrechnungen
Die zuständige Unterabteilungsleiterin im BMWK, Dr. Armgard Wippler, hob den besonderen Einsatz aller Beteiligten in diesem für alle Seiten besonders fordernden Verfahren nochmals hervor. Um das Ziel einer fristgerechten Einreichung der Abrechnungen bis zum 30.9.2024 zu erreichen, würden derzeit angesichts von rund einem Drittel noch offener Schlussabrechnungen entsprechende Erinnerungsschreiben auf den Weg gebracht. Mit Blick darauf bittet der DStV alle Kolleg*innen, in ihren Kanzleien auch weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass die Abrechnungen fristgerecht erfolgen können.
(DStV / STB Web)