11.05.2024 | Statistisches Bundesamt
Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland hat sich zwischen April 2022 und April 2023 im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns verringert. Dies teilte das Statistische Bundesamt mit.
Besserverdienende hatten demnach im April 2023 das 2,98-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden erhalten, im April 2022 war es noch das 3,28-Fache. Dabei zählte eine Person im April 2023 bis zu einem Stundenverdienst von 12,25 Euro zu den Geringverdienenden (untere 10 Prozent der Lohnskala) und ab einem Verdienst von 36,48 Euro zu den Besserverdienenden (obere 10 Prozent).
Zuvor hatte sich der Verdienstabstand zwischen April 2018 und April 2022 kaum verändert. So hatten Besserverdienende im April 2018 im Vergleich zu Geringverdienenden pro Stunde den 3,27-fachen Verdienst erzielt.
Zwischen April 2022 und April 2023 konnten Geringverdienende konnten eine deutliche Verdienststeigerung verzeichnen, was vor allem auf die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns von 9,82 Euro auf 12 Euro die Stunde in diesem Zeitraum zurückzuführen ist.
(Destatis / STB Web)
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