04.05.2022 | Gesetzentwurf

Herrenlose Konten: Bundesregierung will Gemeinwohl fördern

DKB

Der Bundesrat möchte es Erbinnen und Erben künftig erleichtern, Auskünfte über ihnen unbekannte Konten und Depots von Verstorbenen zu erhalten. Dazu hatte der Bundesrat im März einen Gesetzentwurf vorgelegt, den die Bundesregierung ablehnt.

Die Länderkammer schlägt dazu vor, ein vom Bundesamt für Justiz zu betreibendes, öffentlich einsehbares Verzeichnis zu erstellen, an das die Daten der Verstorbenen sowie die Namen der jeweiligen Kreditinstitute übermittelt werden, sofern keine Erbin beziehungsweise kein Erbe innerhalb eines bestimmten Zeitraums Anspruch auf das Konto oder Depot erhoben hat (STB Web berichtete). Zur Begründung führt der Bundesrat Schätzungen an, nach denen zwischen zwei und neun Milliarden Euro - ohne Kenntnis der Erbinnen und Erben - auf solchen herrenlosen Konten liegen.

Wie der Pressedienst des Deutschen Bundestags (hib) aktuell berichtet, lehnt die Bundesregierung den Entwurf in ihrer Stellungnahme ab. Sie verfolge einen weitergehenden Ansatz und beabsichtigt, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Guthaben auf nachrichtenlosen Konten zur Förderung des Gemeinwohls nutzen zu können. Mit solch einer Regelung sollen alle nachrichtenlosen Konten, nicht nur die von Verstorbenen, erfasst werden.

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 04.05.2022, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.