26.10.2022 | SG Konstanz

Corona-Infektion als Arbeitsunfall?

Das Sozialgericht Konstanz erkennt die Möglichkeit an, dass eine Ansteckung mit Corona ein Arbeitsunfall ist - aber nur, wenn die Übertragung des Virus nachweislich im Beruf erfolgt ist.

Otto-Schmidt-Verlag

Eine Büroangestellte litt langfristig an den Folgen ihrer Covid-Erkrankung und sah sich durch einen Leiharbeitnehmer des Betriebs angesteckt. Ein Arbeitsunfall sei ihre Corona-Infektion aber dennoch nicht, entschied das Sozialgericht Konstanz mit Urteil vom 16.9.2022 (Az. S 1 U 452/22).

Dafür müsse nachgewiesen sein, dass sich die Infektion bei der versicherten Tätigkeit und nicht im privaten Bereich ereignet habe. Dabei könnten die vom Robert-Koch-Institut entwickelten Maßstäbe zur Bestimmung enger Kontaktpersonen nicht unmittelbar für die Beurteilung herangezogen werden, ob eine Infektion am Arbeitsplatz erfolgt ist.

Vielmehr sei eine Bewertung und Abwägung möglicher Risiken anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen. Das Gericht gelangte zu dem Ergebnis, dass man beim Vergleich der Infektionsgefahr am Arbeitsplatz mit derjenigen allein während des von der Klägerin eingeräumten Einkaufs von Lebensmitteln für eine vierköpfige Familie nicht von einer typischen Gefährdung am Arbeitsplatz sowie einer zugleich fernliegenden Verursachung im privaten Bereich ausgehen könne. Eine Corona-Infektion am Arbeitsplatz sei damit nicht nachgewiesen.

(SG Konstanz / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 26.10.2022, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.