11.04.2023 | EU-Parlament

Neue Vorschriften für mehr Lohntransparenz

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Neue Regeln verpflichten EU-Unternehmen, Informationen offenzulegen, mit denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gehälter besser vergleichen und Unterschiede aufdecken können. Eine entsprechende Richtlinie wurde im EU-Parlament verabschiedet.

Am 30.3.2023 nahmen die Abgeordneten des EU-Parlaments mehrheitlich neue Vorschriften für mehr Lohntransparenz an. Vergütungsstrukturen müssen demnach auf geschlechtsneutralen Kriterien beruhen und so gestaltet sein, dass die Arbeitsbewertung und die berufliche Einstufung unabhängig vom Geschlecht erfolgen. Außerdem dürfen Stellenausschreibungen und Stellenbezeichnungen keine Rückschlüsse auf das Geschlecht zulassen und Einstellungsverfahren müssen diskriminierungsfrei sein.

Abschreckende Strafen für Arbeitgeber

Wenn die Berichterstattung über das Arbeitsentgelt zeigt, dass die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen mindestens 5 Prozent betragen, müssen Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung eine gemeinsame Entgeltbewertung durchführen. Die Mitgliedstaaten müssen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Strafen für Arbeitgeber einführen, die sich nicht an die Regeln halten. Das können zum Beispiel Geldstrafen sein. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch einen Verstoß gegen diese Regeln geschädigt wurden, können in Zukunft eine Entschädigung fordern. In den neuen Vorschriften wurden erstmals auch Mehrfachdiskriminierung und die Rechte nichtbinärer Menschen berücksichtigt.

Verbot von Geheimhaltungsklauseln zum Entgelt

Nach den neuen Regeln haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihre Vertretung das Recht auf klare und vollständige Informationen über individuelle und durchschnittliche Einkommen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Geheimhaltungsklauseln zum Entgelt sind künftig verboten: Angestellte Personen dürfen nicht mehr vertraglich daran gehindert werden, ihr Einkommen offenzulegen oder sich über das Arbeitsentgelt in der eigenen oder einer anderen Beschäftigungskategorie zu informieren.

Verlagerung der Beweislast

Bei Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsentgelt soll die Beweislast vom Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber übergehen. Wenn eine angestellte Person also der Meinung ist, dass der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen nicht angewandt wurde, und den Fall vor Gericht bringt, dann muss die nationale Gesetzgebung den Arbeitgeber verpflichten, zu beweisen, dass keine Diskriminierung stattgefunden hat.

Nächste Schritte

Nun muss der Rat den Text förmlich billigen, bevor er unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden kann. Die neuen Regeln treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

(EU-Parlament / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 11.04.2023, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.